Integrations-Politik

Demokratische Einbürgerung?

Eintrag vom 11 June 2007 um 01:00

Un-Demokratische Einbürgerungen?

 

In der Schweiz gibt es unterschiedliche Realitäten, was die Einbürgerung angeht.

Jelena Dukovic (Name erfunden), 25, geboren und aufgewachsen in der Schweiz, ausgebildete eidgenössische Pflegefachfrau, arbeitet in einem Regionalspital in der Geriatrie und wollte sich einbürgern lassen. Nach der 6 jährigen Wartefrist (von dem Moment an, wo die Abklärungen gemacht und die Voraussetzungen alle geprüft wurden, bis zur Abstimmung), kam sie zur Abstimmung. An der Gemeindeversammlung sollte es dann so weit sein. Doch sie wurde abgelehnt. Das warum versteht sie bis heute nicht. Sie hat alle Voraussetzungen erfüllt: auf bundes-, kantonal- und gemeindeebene. Das einzige was man nicht so richtig messen kann, ist sie auch: integriert. Und trotzdem haben die Stimmberechtigten Nein gesagt, obwohl der Gemeinderat dafür war. Eine Begründung gibt es nicht...

 

Es gibt aber auch Einbürgerungen, die laufen anders ab. So geschehen in Zumikon (ZH). Ein beliebter und bekannter Schlagerstar hatte auch alle Voraussetzungen erfüllt, um eingebürgert zu werden. Bei ihm gab es bestimmt keine langen Wartefristen. Er wurde eingebürgert und es gab auch ein Fest, mit einem Gratiskonzert. Nun ist er österreichisch-schweizerischer Doppelbürger. Man stelle sich vor, die Gemeindeversammlung hätte da auch ohne Begründung Nein gestimmt...

 

Der Nationalrat hatte letzten Donnerstag über ein wichtiges Geschäft zu befinden: die Initiative „Demokratische Einbürgerungen“ der SVP. Es gab eine Monsterdebatte mit 40 Rednern. Es gab einen heftigen Schlagabtausch, von rechts über die Mitte bis nach links. Als indirekter Gegenvorschlag wurde auch über die Initiative „Pfisterer“ debattiert.

Da die Ungültigkeitserklärung keine Mehrheit fand, kommt die Initiative der SVP vors Volk. Doch richtigerweise lehnt die Nationalversammlung diese Initiative ab. Stattdessen ist sie für die Initiative „Pfisterer“.

 

Was bedeutet dies nun? Das Volk wird darüber entscheiden müssen, wie in der Schweiz eingebürgert werden wird.

 

 

Die SVP will, dass die Bundesgerichtsentscheide von 2003 rückgängig gemacht werden. Das Volk soll entscheiden, an der Urne oder an Gemeindeversammlungen, wer Schweizer wird, und zwar ohne Begründung und Beschwerdemöglichkeit. Dieser Entscheid soll endgültig sein. Keine nachträgliche Überprüfung, keine Kontrolle, gar nichts.

Und das geht so nicht! Denn auch eine Einbürgung muss in einem rechtstaatlichen Verfahren geschehen. Auch wenn das Volk darüber entscheiden kann. Es darf keine Willkür und Diskriminierung geben (beides Werte in unserer Verfassung). Die Befürworter der Initiative behaupten nun, das Ganze sei ein rein politischer Akt und man müsse nicht begründen, warum man jemanden nicht einbürgern will. Man müsse ja auch nicht begründen, wen man wählt und wen nicht...

 

Warum hat man dann überhaupt Kriterien und Voraussetzungen?

 

Jahrelang ziehen Einbürgerungswillige nicht in eine andere Gemeinde im gleichen Kanton, damit sie nicht nochmals eine Wartefrist auferlegt bekommen. Warum werden im Bürgerrechtsgesetz dann Kriterien aufgestellt? Weil es wohl Sinn der Sache ist, dass das ganze Verfahren fair durchgeführt wird. Der Einbürgerungswillige weiss, was er alles erfüllen muss, damit er eine faire Chance bekommt.

 

Doch die Realität ist eine andere. Es kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass an einer Urnenabstimmung oder an einer Gemeindeversammlung differenziert abgestimmt wird, wenn Menschen aus dem Balkan per se nicht eingebürgert werden. Das hat mit einer fairen Chance nichts, aber gerade gar nichts zu tun!

 

Gegen Diskriminierung und Willkür

 

Diskriminierung und Willkür kann man nur verhindern, wenn man auch eine Beschwerdemöglichkeit hat. Das Volk hat sich auch an die Verfassung zu halten und diese besagt, dass Willkür und Diskriminierung verboten sind.

Demokratisch sind Einbürgerungen, wenn man den abgelehnten Einbürgerungswilligen auch begründen kann, warum sie nicht das Schweizer Bürgerrecht bekommen.

 

Reiner Verwaltungsakt

 

Warum sollten Einbürgerungen eigentlich nicht reine Verwaltungsakte werden? In jeder Gemeinde könnte eine Einbürgerungskommission, zusammengesetzt aus den verschiedenen politischen Parteien, Instanz für eine Einbürgerung sein. Diese durchleuchten die Einbürgerungswilligen auf Herz und Nieren und stimmen so ab, wer eingebürgert wird. Da dieser Entscheid eben ein Verwaltungsakt ist, kann man davon ausgehen, dass Willkür und Diskriminierungen viel besser verhindert werden, weil man auch ein Beschwerderecht hätte. Gleichzeitig hätte dieses Gremium auch die Sicherheit, nur diejenigen einzubürgern, die wirklich auch die Voraussetzungen erfüllen, weil man die Kandidaten auch wirklich kennt. Meist werden an einer Gemeindeversammlung ausser Namen, Geburtsdatum, Wohnsitzdauer und Beruf keine weiteren Details von Kandidaten bekannt; wie soll man aus diesen Infos darüber entscheiden, ob jemand eingebürgert werden soll?

 

Die Initiative „Pfisterer“ dagegen kombiniert die beiden Varianten

Einbürgerungen sollen nach wie an der Urne oder an Gemeindeversammlungen stattfinden, aber nur wenn vorher ein begründeter Ablehnungsantrag gestellt wurde. Gleichzeitig sollen negative Gesuche auf kantonaler Ebene angefochten werden können.

 

Der Nationalrat stimmte mit einer guten Mehrheit gegen die Volksinitiative der SVP und für die Initiative „Pfisterer“. Und dies zurecht. Denn alles andere widerspricht unserer Verfassung.

 

Schlussendlich sollen nicht Glück und Zufall entscheiden, ob man Schweizer wird. Denn je nachdem in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde man wohnt, gibt es zu einer Einbürgerung ein Fest oder nur Tränen mit Fragen nach dem „Warum“..

 

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